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Für Arbeitssuchende
Wir arbeiten mit einer ständig wachsenden Anzahl von seriösen und renommierten Unternehmen zusammen, deshalb finden wir auch den geeigneten Arbeitsplatz für Sie!

Für Sie als Arbeitnehmer ist unsere Dienstleistung kostenfrei, sofern Sie einen Vermittlungsgutschein von der Agentur für Arbeit ausgestellt bekommen. Deshalb bitten wir Sie, sich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit bzw. ARGE darüber zu informieren, ob Ihnen dieser Vermittlungsgutschein zusteht.

Auch wenn Ihnen der Vermittlungsgutschein erst zu einem späteren Zeitpunkt zusteht, lohnt es sich für Sie, sich bei uns zu melden, da wir ständig Stellen zu besetzen haben.
Bitte beachten Sie, dass jeder Arbeitsvermittler erst dann Anspruch auf das Original Ihres Vermittlungsgutscheins hat, wenn er Ihnen erfolgreich einen Arbeitsplatz vermitteln konnte.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Wir beraten Sie zu Fördermöglichkeiten
  • Sie finden einen Arbeitsplatz der zu Ihnen passt
  • Die Vermittlung ist für Sie mit Vermittlungsgutschein kostenfrei
  • Wir vermitteln ausschließlich in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
  • Personalvermittlung gemäß § 421 g SGB III und § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 421g SGB III (Vermittlungsgutschein)
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